06.12.2018

Polizeigesetz NRW stoppen!

von Coloniacs in Nachrichten


Freiheit stirbt mit Sicherheit! Ein Slogan, auf den man in der Diskussion über die innere Sicherheit und die Ausweitung von staatlichen Befugnissen früher oder später zwangsläufig stößt. Über diesen stetigen Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit äußerte sich im Zuge der aktuellen Debatte über das geplante neue Polizeigesetz (PolG) in NRW auch Herr Innenminister Reul: »Freiheit und Sicherheit schließen sich nicht aus. Mehr Sicherheit bedeutet auch mehr Freiheit.«
Gar nicht mal so dumm! So ist doch an einem Ort, an dem nicht auch ein Mindestmaß an Sicherheit garantiert ist, ein Leben in Freiheit schlichtweg unmöglich.
Aus dem Kontext gerissen kann man dieser Aussage somit wohl zustimmen ohne großartig darüber nachdenken zu müssen und ohne große Debatte.

Weniger durchdacht wirkt diese Aussage von Herrn Reul jedoch im Kontext des geplanten neuen PolG in NRW. So suggeriert sie schon fälschlicherweise, dass durch die geplanten Änderungen des PolG NRW die innere Sicherheit des Landes gestärkt wird. Ein Polizeigesetz, welches schon im Vorhinein nicht nur von der breiten Öffentlichkeit, sondern auch von einer Vielzahl von Rechtsexperten als zum Teil grob verfassungswidrig erklärt wird, führt schon deshalb nicht zu mehr Sicherheit, weil davon ausgegangen werden muss, dass es in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Die Gesellschaft offenen Auges in einen Zustand zu führen, in dem Gefahrenabwehrgesetze nicht angewendet werden können, weil sie in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wurden, stärkt nicht die innere Sicherheit, sondern führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und Verunsicherungen.

Mittlerweile zeigte auch der durch die breiten öffentlichen Proteste gestiegene Druck auf die Landesregierung durchaus Wirkung und so stellen die von der CDU- und FDP-Fraktion veröffentlichen Änderungen des ersten Entwurfes zum neuen PolG NRW sicherlich einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar.
Insbesondere die Streichung der »drohenden Gefahr« als Eingriffsermächtigung für polizeiliche Eingriffe ist zu begrüßen und war für die Gewährleistung der Freiheitsrechte eines jeden Einzelnen zwingend erforderlich. Ohne die großen Proteste der breiten Öffentlichkeit allerdings wäre wohl schon auf diese Änderungen verzichtet worden und das PolG wäre womöglich in seiner ursprünglichen Fassung verabschiedet worden.

Grund zur Freude bietet jedoch auch der nun zur Diskussion stehende Gesetzesentwurf zum neuen PolG NRW keinen.
Es ist sicherlich richtig, dass auch im Gefahrenabwehrrecht mit der Zeit Anpassungen von Nöten werden und so mag es durchaus möglich sein, dass es beispielsweise im Bereich der Cyberkriminalität neuen oder weiteren Befugnissen bedarf. Verändert sich die Art und Weise der Kriminalität, so müssen sich auch die Gesetze dementsprechend verändern. Leider erweckt die aktuelle Debatte um das neue PolG in NRW und in anderen Bundesländern wie Bayern oder Niedersachsen jedoch den Eindruck, dass unter dem Vorwand der Bekämpfung von organisierter oder terroristischer Kriminalität eine drastische Verschärfung polizeilicher Befugnisse im Allgemeinen durchgedrückt werden soll.
So offenbarte auch der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor, dass die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse nur dem Anschein nach der Abwehr terroristischer Gefahren dienen soll, als er in der Phoenix Sendung »Unter den Linden« anhand von Beispielen, die gerade nichts mit etwaigen terroristische Gefahren zu tun hatten, eindrucksvoll verdeutlichte, wie und wann die Polizei auch bei Nichtvorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen könnte.

Es ist schon bemerkenswert, mit welchem Nachdruck einige Politiker versuchen vermeintliche Verfassungsfeinde mit verfassungsfeindlichen Gesetzen zu bekämpfen. Deutschland ist statistisch gesehen so sicher wie in den letzten 20 Jahren nicht. Und dennoch ist das subjektive Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft sichtlich angeknackst. Und auch dabei wird man den Eindruck nicht los, dass dies durchaus auch auf die Art und Weise, wie die öffentliche Debatte geführt wird, zurückzuführen ist. Sicher ist die Bekämpfung terroristischer Gefahren heute eine andere als vor 15 Jahren und bedarf deshalb einer Novellierung des Gefahrenabwehrrechts. Fraglich ist dabei nur, ob zu einer effektiven Bekämpfung von terroristischen Gefahren der Einsatz von Taser (Distanzelektroimpulsgeräte) nötig beziehungsweise überhaupt geeignet ist. (http://amnesty-polizei.de/der-taser-ein-gescheitertes-experiment/)
Es ist kaum vorstellbar, dass die Polizeikräfte im Kampf gegen Terror auf den Einsatz von Elektroschockpistolen, der durch das neue PolG NRW ermöglicht wird, angewiesen sind. Es stellt sich dann jedoch die Frage, wofür eine Befugnis zum Einsatz von Taser überhaupt in das neue PolG eingeführt werden soll.

Auch die geplante Strafvorschrift in §34d des Entwurfes zum neuen PolG NRW ist dem Polizeigesetz als Gefahrenabwehrrecht wesensfremd. Sie verstärkt den Eindruck, dass die Novellierung des Polizeigesetzes auf blinden Aktionismus der aktuellen Landesregierung zurückzuführen ist. Im Deckmantel eines vermeintlichen Kampfes gegen Terrorgefahr forciert die Landesregierung eine weitreichende Ausweitung der polizeilichen Eingriffsbefugnisse in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen. Leider scheinen insbesondere die Innenminister der Länder unserer Republik dabei aktuell vermehrt den Blick auf unsere Verfassung zu vergessen. Anders lässt sich auch die Forderung des hessischen Innenministers Beuth nach Gefängnisstrafen für Pyrotechnikzünder nicht erklären, der sich zuletzt auch der nordrhein-westfälische Innenminister Reul anschloss.

Das Gefahrenabwehrrecht, welches dem Schutz der Freiheit jedes Einzelnen zu dienen bestimmt ist, darf nicht für den stimmenfanggetriebenen Aktionismus einiger Politiker in populistischen Zeiten missbraucht werden!

Nein zum PolG NRW!

Wir rufen daher alle auf am Samstag, den 08. Dezember, zur landesweiten Demonstration gegen das geplante Polizeigesetz in NRW nach Düsseldorf zu fahren

Coloniacs im Dezember 2018